Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten für die Firma Moto Center Schwyz AG

 

Sitz der Firma

Moto Center Schwyz AG

Riedmattli 1

6423 Seewen SZ

Schweiz

 

Ausschliesslicher Gerichtstand ist der Sitz der Firma Moto Center Schwyz AG. Es gilt schweizerisches Recht.

Geltungsbereich:

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Moto Center Schwyz AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Preise:

Die Preise der Moto Center Schwyz AG verstehen sich brutto inkl. 8.1% MwSt. und gelten ab Seewen ohne Porto und Verpackung. Preisänderungen vorbehalten.

Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für die Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten besteht zugunsten der Moto Center Schwyz AG der Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB an der Ware. Bis dahin darf der Käufer die Ware weder veräussern noch verpfänden oder ausleihen.

Die Vermietung ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Moto Center Schwyz AG zulässig. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und überdies die Moto Center Schwyz AG zu benachrichtigen. Beruft sich die Moto Center Schwyz AG auf deren Eigentumsvorbehalt, so hat diese das Recht, die Ware jederzeit ohne die behördliche Verfügung in Besitz zu nehmen, wo immer diese sich befindet. Der Käufer erteilt der Moto Center Schwyz AG ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

Der Käufer verpflichtet sich, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes der Moto Center Schwyz AG von jeder Änderung seines Wohnsitzes vor dem Umzug Kenntnis zu geben. Der Käufer erteilt der Moto Center Schwyz AG das Recht, einem allfälligen Vermieter der Garage und der Wohnung des Käufers vom Bestehen dieses Eigentumsvorbehaltes Kenntnis zu geben.
Lieferung und Versand:

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt und wird mit den Transportkosten in Rechnung gestellt.

Beschädigte Sendungen können nur unter Vorbehalt und nach Erstellen eines Protokolls durch das Transportunternehmen angenommen werden.

Zahlungskonditionen: 10 Tage rein netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Moto Center Schwyz AG berechtigt, ab Fälligkeit der Rechnung Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu berechnen.

Die Moto Center Schwyz AG ist berechtigt, die Begleichung der Rechnung zum Voraus zu verlangen.

Für Lieferungen unter einem netto Warenwert von Fr. 50.- verrechnet die Moto Center Schwyz AG einen Kleinmengenzuschlag von Fr. 15.-.

Bei einer BMW Motorrad Expresszustellung verrechnet die Moto Center Schwyz AG einen Expresszuschlag von 5% vom Verkaufs-Warenwert.

Beim Paketversand vergibt die Moto Center Schwyz AG bei einem Warenwert von unter CHF 50.00 keine Händlerrabatte.

Bestellungen werden, wenn möglich, am gleichen Tag noch bearbeitet. Wird vom Kunden bei der Bestellung nichts Anderes gewünscht, erfolgt der Versand durch unseren Paketdienstleister oder der Post.

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Moto Center Schwyz AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Moto Center Schwyz AG durch Zulieferanten und Hersteller.

Rücksendung Verkauf Technik und Bekleidung:

Eine Retournierung von mängelfreien Produkten ist grundsätzlich möglich. Sie muss im Neuzustand, unbenutzt und in der Originalverpackung erfolgen.

Die Rückgabefrist beginnt zum Zeitpunkt der Warenübergabe an den Empfänger.

Innert 14 Tagen – Warenwert abzüglich 15% Bearbeitungsgebühr

Ab 15 Tagen – wird keine Retoure mehr akzeptiert

Bei der Rückgabe wird kein Geld zurückerstattet, sondern es wird eine Gutschrift hinterlegt oder in Form eines Gutscheins das Geld retourniert.

Keine Rückgabe möglich bei einer Auswahlbestellung (Artikel, welche extra bestellt wurden und wir nicht in unserer Kollektion haben)

Folgende Produkte können nicht zurückerstattet werden:

Beschädigte Teile, Lackierte Teile, Portokosten, Individualbestellungen, elektronische-& elektrische Bauteile

Offerten Gültigkeit:

Eine Offerte, welche die Moto Center Schwyz AG ausgestellt hat, hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Meldet der Kunde sich innert dieser Frist nicht bei der Moto Center Schwyz AG, verfällt die Offerte. Die Preise der Offerte können nach Tag variieren. Es gilt der Preis am Tag der Bestellung.

Datenverwendung:

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung durch die Moto Center Schwyz AG sowie im Falle des Markenbetriebs durch die Importeurin des Fahrzeuges und/oder autorisierter Partner/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden. Der Käufer ist ferner damit einverstanden, dass seine Daten von der Moto Center Schwyz AG an die Importeurin und/oder autorisierte Partner/Dienstleister sowie –wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich-vom Hersteller des verkauften Fahrzeuges oder dessen Konzerngesellschaften im In-und Ausland sowie den insoweit beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten erhoben, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte.

 

FAHRZEUGE

Kaufvertrag:

Ein Kaufvertrag der Moto Center Schwyz AG ist verbindlich und verpflichtet zum Kauf des Fahrzeuges.

Die Anzahlung für ein Fahrzeug wird einem Kaufvertrag gleichgestellt und ist somit verbindlich.

Lieferverzögerungen Fahrzeuge:

Erfolgt die Ablieferung nicht fristgerecht, so kann der Käufer nach Ablauf von einem Monat sofort schriftlich eine Nachfrist von 60 Tagen ansetzen und bei deren unbenutztem Ablauf von diesem Vertrag zurücktreten; wird keine Nachfrist gesetzt, so beginnt die Frist von einem Monat neu zu laufen. Der Rücktritt ist nur gültig, wenn er mit eingeschriebenen Brief erklärt wird. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus verspäteter Ablieferung des Fahrzeuges, sofern die Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist, welche der Verkäufer nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Gleichermassen verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung von Ansprüchen, wenn infolge seines Rücktrittes vom Vertrag das Fahrzeug nicht zur Ablieferung gelangt.

Annahmeverzug:

Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, hat die Moto Center Schwyz AG schriftlich eine Nachfrist von sieben Tagen anzusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann er:

  1. Auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz verlangen; oder
  2. Sofort schriftlich den Verzicht auf die nachträgliche Leistung erklären und 15% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Konventionalstrafe, so ist der Verkäufer berechtigt, den Mehrbetrag einzufordern, selbst wenn den Käufer kein Verschulden trifft; oder
  3. Vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern

Die gleichen Rechte stehen der Moto Center Schwyz AG zu, wenn der Käufer mit einer allfälligen Kaufpreisrestanz in Verzug geraten ist und die Moto Center Schwyz AG ihm erfolglos schriftlich eine Nachfrist von sieben Tagen angesetzt hat.

Macht die Moto Center Schwyz AG von deren Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug in den Verkehr gesetzt wurde, kann sie nebst Schadenersatz einen angemessenen Betrag für Miete und Abnützung des Fahrzeuges fordern. Dieser Betrag berechnet sich wie folgt:

25% des Kaufpreises für die Entwertung des Fahrzeuges infolge seiner Inverkehrssetzung, zuzüglich 1% des Kaufpreises pro Monat ab Übernahme des Fahrzeuges und CHF 10.00 pro gefahrenen Kilometer ab Übernahme des Fahrzeuges.

Der Käufer anerkennt diese Ansätze als angemessene Entschädigung, wobei es der Moto Center Schwyz AG offensteht, unter Umständen höhere Entschädigungen geltend zu machen.

Rücktritt Kaufvertrag durch Kunde:

Tritt der Kunde vom Kaufvertrag zurück, behält sich die Moto Center Schwyz AG das Recht vor, die bereits erbrachte Anzahlung des Kunden zurückzuhalten für die bereits geleisteten Arbeitsschritte. Falls die Anzahlung nicht ausreicht für die geleistete Arbeit, hat die Moto Center Schwyz AG die Möglichkeit die restliche Arbeitszeit dem Kunden in Rechnung zu stellen. Diese Regelung gilt bei Rücktritten von Kunden, welche nicht der Moto Center Schwyz AG zu verschulden sind.

Preis- und Prämienänderungen:

Basis des vereinbarten Preises des gekauften Fahrzeuges ist der bei Vertragsabschluss gültige Katalogpreis samt den allfälligen Prämien. Treten zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin Preis- oder Prämienänderungen ein, ist der Verkäufer berechtigt und verpflichtet, den Preis in gleichem Verhältnis zu ändern, wie der Katalogpreis und/oder die Prämien angestiegen oder gesunken sind.

Versicherung des Fahrzeuges:

Der Käufer hat das Fahrzeug bei einer konzessionierten Versicherungsgesellschaft gegen die Folgen von Unfall, Beschädigung, Feuer und Diebstahl voll zu versichern, und zwar für so lange, als der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist.

Für den Schadenfall tritt der Käufer der Moto Center Schwyz AG alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab bis zur Höhe des im damaligen Zeitpunkt noch bestehenden Guthabens der Moto Center Schwyz AG aus diesem Vertrag. Die direkte Haftung des Käufers für die Kaufpreisschuld bleibt bestehen. Der Käufer verpflichtet sich, den Abschluss der vorgenannten Versicherungen dem Verkäufer jederzeit durch die Vorlage der Police nachzuweisen. Der Käufer verpflichtet sich ausserdem, der Moto Center Schwyz AG jeden Schadenfall innert 48 Stunden zu melden und tritt ferner bis zur Höhe seiner damaligen Kaufpreisschuld jene Schadenersatzsprüche an die Moto Center Schwyz AG ab, die ihm bei einem Unfall gegenüber dem Schadenverursacher und dessen Versicherer zustehen. Auch in diesem Fall bleibt die Haftung des Käufers für die Kaufpreisschuld bestehen.

Eintauschfahrzeug:

Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass auf dem erfüllungshalber an der Zahlung gegebenen Eintauschfahrzeug keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen; er trägt die Gefahr für Untergang, Beschädigung oder Wertverminderung bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Eintauschfahrzeuges an die Moto Center Schwyz AG.

Der Moto Center Schwyz AG steht in allen Fällen und auch nach Übergabe der Nachweis offen, dass das Eintauschfahrzeug einen erheblich geringeren Wert als den Anrechnungswert gehabt habe. In diesem Fall wird der Restkaufpreis entsprechend heraufgesetzt.

Gewährleistung:

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt zwei Jahre – BMW Motorräder ab MY 2019 3 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wird. Die Gewährleistung beginnt mit der Erstzulassung – bei den KTM Motorrädern gilt dabei das Abmeldedatum im KTM Dealernet. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalteilen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Fahrzeug- und Fahrzeugteile, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von in sich geschlossener Teile zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die Moto Center Schwyz AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Ersatzfahrzeug:

Die Ersatzfahrzeuge, welche die Moto Center Schwyz AG an die Kunden aushändigt, müssen einwandfrei und ohne Schaden zurückgegeben werden. Falls das Motorrad zu spät an die Moto Center Schwyz AG zurückgegeben wird, können sie dies dem Kunden in Rechnung stellen. Es gelten die Preise gemäss der aktuellen Mietliste der Moto Center Schwyz AG. Bei Bezug eines Ersatzfahrzeuges, sofern ein Werkstattauftrag besteht, verrechnet die Moto Center Schwyz AG pro Tag (24h) CHF 30.-. Es dürfen bei Bezug eines Ersatzfahrzeuges nicht mehr als 100 Kilometer gefahren werden. Falls die 100 Kilometer überschritten werden, wird die Moto Center Schwyz AG pro gefahrenen Mehrkilometer CHF 0.30 in Rechnung stellen.

Probefahrten:

Die Motorräder, welche die Moto Center Schwyz AG an die Kunden aushändigt für eine Probefahrt, müssen einwandfrei und ohne Schaden zurückgebracht werden. Der Fahrzeuglenker haftet für allfällige Schäden am Fahrzeug, welche im Umfang der Probefahrt entstanden sind. Die Moto Center Schwyz AG behält sich vor, die entstandenen Schäden dem Fahrzeuglenker in Rechnung zu stellen. Dies ist ein Selbstbehalt von CHF 1’500.00. Die Dauer einer Probefahrt darf max. eine halbe Stunde betragen.

Motorradmiete:

Pro Tag sind 300 Kilometer, Haftpflicht und Vollkasko-Versicherung im Mietpreis inbegriffen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug bei der Übernahme auf allfällige offene Mängel hin zu prüfen und diese in den vorliegenden Vertrag unter „Besondere Vereinbarungen“ aufzunehmen.

Der Gesamtmietzins und die Kaution sind vor Mietbeginn zahlbar. Allfällige zusätzliche Kosten für gefahrene Mehrkilometer sind nach Beendigung des Mietverhältnisses zu bezahlen.

Im Mietpreis ist eine Haftpflicht und Vollkasko-Versicherung inbegriffen mit einem Selbstbehalt von CHF 1500.-, welche als Depot in Bar hinterlegt wird. Nicht versichert sind Trainings- und Wettfahrten, Rennen, Rallyes sowie Fahrten ohne gültigen Führerausweis. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der durch den Vermieter abgeschlossenen Versicherungspolice. Der Mieter kann diese jederzeit beim Vermieter einsehen.

Der Abschluss einer Unfallversicherung für Fahrer und Mitfahrer ist Sache des Mieters. Sämtliche Schadenfälle sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Zudem ist ein Unfallprotokoll auszufüllen.

Das Mietfahrzeug ist – gemäss den Angaben des Vermieters – mit der erforderlichen Sorgfalt und Rücksichtnahme sachgerecht zu benutzen und zu warten. Gelände- und Renneinsätze sind untersagt. Der Mieter darf keine Fahrzeugteile selbst demontieren oder montieren. Im Falle einer Beschlagnahmung (via Sicura) des Mietfahrzeuges muss unverzüglich auf das Eigentum des Händlers hingewiesen werden. Der Mieter haftet dabei vollumgänglich für das Fahrzeug und den Umtrieb, sowie allfällige Kosten, welche daraus entstehen.

Der Mieter verpflichtet sich das Mietfahrzeug selbst zu gebrauchen. Er darf damit weder Personen noch Sachen gegen Entgelt transportieren.

Untermiete ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er im Besitz des notwendigen Führerausweises zum Fahren des Mietfahrzeuges ist. Allfällige Schäden die bei der Benutzung entstehen, wie Reifenplatten, gehen zu Lasten des Mieters.

Reparaturen und Wartungsarbeiten werden durch den Vermieter selbst erledigt. Der Mieter hat kein Anrecht auf Rückerstattung von Reparatur oder Wartungskosten, welche durch Dritte erledigt werden.

Der Mieter hat den Vermieter zu informieren sollten irgendwelche Reparatur- oder Wartungsarbeiten anstehen.

Bei Vertragsverletzungen durch den Mieter hat dieser dem Vermieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Jede Entschädigung für Vertragsverletzungen durch den Vermieter wird wegbedungen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt in ordentlichem Zustand, mit sämtlichem Zubehör und allen Dokumenten, mit gefülltem Treibstofftank am vereinbarten Ort zurückzugeben. Wird das Mietfahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, so lässt es der Vermieter auf Kosten des Mieters abholen.

Bei Schäden am Mietfahrzeug, die anlässlich der Übergabe nicht schriftlich festgehalten worden waren, wird dem Mieter in Rechnung gestellt, bzw. der Kaution abgezogen. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle durch die Wiederinstandsetzung des Fahrzeuges entstehenden Kosten.

Werkstattaufträge:

 

Die Stundenansätze der Moto Center Schwyz AG lauten folgendermassen:

Stundenansatz Motorräder/Scooter bis und mit 125ccm: CHF 118.- exkl. MwSt

Stundenansatz Motorräder/Scooter ab 126ccm: CHF 128.- exkl. MwSt

Stundenansatz für Elektrofahrzeuge: CHF 145.- exkl. MwSt

Auf den Werkstattrechnungen wird jeweils eine Position Kleinmaterial ausgewiesen. Das ist die Verrechnung für die Entsorgung von Flüssigkeiten (Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit) und für den Verbrauch von Pflegemitteln wie Schmierspray, Reinigungssprays, Waschmittel, Batteriepolspray, Politurmittel, Kleinteilereiniger, Kettenspray, Bremsreiniger. Ebenfalls darin enthalten ist der Wasserverbrauch und die VOC-Abgabe.